Im April 2019 sind nach einer aktuellen Analyse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) deutschlandweit rund 1,42 Millionen Jobs mit dem damaligen gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro bezahlt worden. Dies entspricht 3,5% aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Zudem hatten 527 000 Jobs einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns.
Verglichen mit dem April 2018 profitierten somit knapp 2,0 Millionen Jobs von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,85 auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019, da im April 2018 noch 2,49 Mio. Jobs rechnerisch unterhalb des im Jahr 2019 geltenden Mindestlohnes lagen. Dies geht aus Daten der Verdiensterhebung und der Verdienststrukturerhebung hervor, die sich jeweils auf den Berichtsmonat April beziehen. Seit dem 1. Januar 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn nun bei 9,35 Euro.
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns
Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit bestimmt sich nach der „Entgeltgruppe EG 1“. Sie ist auf Grundlage der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung mit Bezug auf den aktuellen Tarifvertrag maßgebend für „Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern“.
Demnach liegt das Stundenentgelt in der Entgeltgruppe EG 1 in Westdeutschland zurzeit bei 10,15 Euro und in Ostdeutschland bei 9,88 Euro. Dort steigt das Entgelt am 1. Oktober 2020 auf 10,10 Euro pro Stunde an, bevor es ab 1. April 2021 dann bundeseinheitlich in Ost und West bei 10,45 Euro liegen wird.