Regierung beschließt Erhöhung von Kurzarbeitergeld

“Mit dem Andauern der Pandemie wird deutlich, wo weitere Unterstützung nötig ist”, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfes, auch mit Blick auf 10 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Mit dem jetzt verabschiedeten Entwurf zum “Sozialschutzpaket II” möchte die Regierung bisherige Leistungen verbessern und erweitern.

Kurzarbeitergeld (KUG) stufenweise erhöht

Der jetzt verabschiedete Gesetzesentwurf sieht eine Stufenweise Erhöhung des KUGs, befristet bis Ende 2020, vor. Die Steigerung des KUG erfolgt ab dem 4. Monat auf 70 Prozent. Vom siebten Monat an steigt der Bezug auf 80 Prozent des pauschalisierten Netto-Entgelts. Haushalte mit Kindern erhalten dann 87 Prozent. Darauf hatten sich Union und SPD bereits eine Woche vorher verständigt.

Darüber hinaus öffnet der Gesetzesentwurf die maximalen Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 liegt die Hinzuverdienstgrenze für alle Berufe pro Monat bei der vollen Höhe des regulären Monatseinkommens.

Arbeitslosengeld verlängert

Neben einer Anpassung des Kurzarbeitergeldes, sieht der Entwurf eine Verlängerung bei der Beziehung des Arbeitslosengeldes vor. Leistungsempfänger, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, können dieses dann drei Monate länger als vorgesehen in Anspruch nehmen.

Eine Übersicht aller Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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